Brandschutzkonzepte für Neubautunnel von U-Bahnen und Stadtbahnen
Mit Erscheinen der DIN 5647 im Herbst 2023 wurden die Inhalte von Brandschutzkonzepten für Tunnel nach BOStrab konkretisiert, um die Planungspraxis zu vereinfachen.
Auch nach dem Vorgängerregelwerk TRStrab Brandschutz war für Betriebsanlagen einschließlich Streckentunneln ein Brandschutzkonzept vorgesehen.
In einzelnen Fällen führte der Interpretationsspielraum in der TRStrab zu Unsicherheiten bei Planern. Auch seitens der Bauherren kam es bei dem Begriff Brandschutzkonzept vereinzelt zu Befürchtungen, dass damit aufwendige Nachweisverfahren wie bei unterirdischen Haltestellen und kostspielige Zusatzmaßnahmen umzusetzen seien. Bei näherem Blick in die DIN 5647 stellen sich solche Vorbehalte als unbegründet heraus.
Die Brandschutzplanung bei neuen Streckentunnel darf sich in aller Regel darauf beschränken, dass dargestellt wird, wie die Regelwerksanforderungen im Bauwerk umgesetzt werden. Spezielle objektspezifische Risikoanalysen, Brandsimulationen oder Räumungsberechnungen sind bei üblichen Streckentunneln nicht erforderlich.
Zum Vergleich: bei Eisenbahntunneln sind statt „Brandschutzkonzept“ für den Nachweis der Maßnahmen zur Tunnelsicherheit die Begriffe Sicherheitskonzept, Rettungskonzept oder Erläuterungsbericht Tunnelsicherheit gebräuchlich. Die unterschiedliche Begrifflichkeit soll jedoch nicht zu grundsätzlich anderen Maßnahmen oder Sicherheitsniveaus führen.
Notwendigkeit für Brandschutzkonzepten in Tunneln
Nach DIN 5647 sind für Streckentunnel Brandschutzkonzepte zu erstellen und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Widersprüche zu den Planungen angrenzender Haltestellenbauwerke oder den eingesetzten Fahrzeugen dürfen nicht entstehen. Bei Änderungen muss das Brandschutzkonzept überprüft und ggf. fortgeschrieben werden.
Zweck von Brandschutzkonzepten
Das Brandschutzkonzept dient je nach Planungs- oder Betriebsphase verschiedenen Zwecken:
• Unterlage in Genehmigungsverfahren wie Planfeststellung oder § 60 BOStrab.
• Nachweis, dass Anforderungen für die Tunnelsicherheit bei Schadensfällen eingehalten werden.
• Grundlage für weitere (Fach-)Planungen.
• Eventuell Hilfe für die Bauüberwachung.
• Dokumentation für den späteren sicheren Betrieb.
Grundstrategie für Brandschutz in Streckentunneln
Die betrieblich umzusetzende Strategie für Streckentunnel basiert darauf, dass ein brennendes Fahrzeug aus dem Tunnel in die nächste Haltestelle oder ins Freie gefahren werden soll. Dies verringert die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandes im Streckentunnel erheblich. Auf dieser Voraussetzung basieren auch die Regelwerksanforderungen und damit das Brandschutzkonzept.
Wesentliche Inhalte von Brandschutzkonzepten nach DIN 5647
Allgemeines
• Beurteilungsgrundlagen
• Abweichungen von allgemein anerkannten Regeln der Technik
• Schnittstellen
Baulicher Brandschutz
• Baustoffe
• Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen
• Rettungswege
• Notausgangsbauwerke
• Zugänglichkeit und Erschließung
Anlagentechnischer Brandschutz
• Löschwasserversorgung
• Sicherheitsstromversorgung und -beleuchtung
• Kommunikationseinrichtungen
• Leitungsanlagen
• Löschwasserleitungen
• Transporthilfen für die Feuerwehr
• Brandmelde- und Löschanlagen (nur bei Abstellanlagen)
Betrieblich-organisatorischer Brandschutz
• Schematische Feuerwehrpläne
• Verweis auf netzweite betriebliche Regelungen
Erstellung von Brandschutzkonzepten
Im Brandschutzkonzept muss nachvollziehbar und prüfbar beschrieben sein, wie die Regelwerksanforderungen an die Tunnelsicherheit im betrachteten Tunnel umgesetzt werden. Es gibt keine Vorgaben an die Form, d.h. Kapitel und deren Reihenfolge können frei gewählt werden. Inhalte dürfen auch in Plänen dargestellt werden, wobei dann nur noch ein Verweis im Text erforderlich ist.
Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Objektplanung und dem Planer der Tunnelsicherheit hat sich als hilfreich erwiesen.
Brandschutz und Tunnelsicherheit
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Rehm
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