Die Tunnelrichtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA-Ril-Tunnel) wurde Ende der 1990er Jahre von Experten aus verschiedenen Fachkreisen, wie EBA, Deutsche Bahn, Behörden der Länder und der fachlichen Vertretung der Brandschutzdienststellen, erarbeitet. In 2008 veröffentlichte das EBA eine an die erstmals erschienene europaweite TSI SRT (Technische Spezifikation für die Interoperabilität – Sicherheit in Eisenbahntunneln) angepasste Fassung der Tunnelrichtlinie. Die Tunnelrichtlinie bildet seitdem in Verbindung mit der TSI SRT das grundlegende Regelwerk für die sicherheitstechnische Planung von Eisenbahntunneln in Deutschland.
Bedingt durch den zeitlichen Abstand seit der letzten Aktualisierung der EBA-Ril-Tunnel wird sie seit einigen Jahren über die Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB) in verschiedenen Punkten abgeändert oder ergänzt. Diese Korrekturen zielten überwiegend auf Änderungen von Rechtsgrundlagen, eine engere Verzahnung mit der TSI SRT, das Schließen von Regelungslücken sowie die Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Anwendung ab. In der Planungspraxis ist die Arbeit mit dem Regelwerk wegen der zahlreichen Änderungen schwierig geworden, da immer die EBA-Ril-Tunnel und die EiTB parallel genutzt werden mussten.
Mit Stand vom 01.07.2024 wurde eine überarbeitete und aktualisierte Fassung der EBA-Ril-Tunnel veröffentlicht, die nun zum 01.01.2025 in Kraft getreten ist. Die bisherigen umfangreichen Korrekturen über die EiTB sind damit nicht mehr erforderlich. Die EiTB 01/2025 enthält zur Tunnelrichtlinie nur noch die Korrektur einer normativen Verweisung und eine Konkretisierung zur Kennzeichnung von Elektranten. Ebenfalls in die aktualisierte EBA-Ril-Tunnel aufgenommen sind S-Bahn-Tunnel, die in den vorherigen Fassungen formal ausgenommen waren, wenngleich die Tunnelrichtlinie nach Vorgaben der DB-Richtlinie 853 auch für diese Tunnel anzuwenden war.
Links zu den Regelwerken: